Übersicht – Was ist erlaubt und was verboten
Wildcampen erlaubt?
Nein
Wildcampen geduldet?
Nein
Besonderheiten
In touristischen Gegenden wird stark kontrolliert und auch geahndet. In ländlichen Gebieten wird es teilweise etwas toleranter gehadhabt.
Auf Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers erlaubt?
Nein
Erlaubt mit Zustimmung des Eigentümers?
Ja
Biwakieren erlaubt?
Es gibt Nationalparks, in denen es zwischen 19:00 und 09:00 Uhr gestattet ist. Am Eingang des Parks wird dies auf der Karte ausgewiesen, wo es (nicht) gestattet ist
Erlaubt in Naturschutzgebieten?
Teilweise gibt es Naturparks, die es explizit erlauben, ansonsten ist es verboten
Bußgelder
bis zu 1500 €
Feuer machen erlaubt?
Nein – nur auf ausgewiesenen Stellen
Übernachten im Wohnmobil erlaubt?
Nein, nur auf ausgewiesenen Stellplätzen oder mit Genehmigung
Übernachten im Wohnmobil geduldet?
Nein
Besonderheiten
Es gibt viele Gemeinden, die Plätze zum Stehen ausweisen („Camping reglementé, s´adresser á la mairie“), hier muss man sich an den Bürgermeister wenden.
In Frankreich ist das Wildcampen generell verboten. Das Übernachten und Campen auf Privatgrundstücken sowie auf Parkplätzen und Straßen ist nur mit der Erlaubnis der örtlichen Behörde erlaubt. Je nach Region ist dies jedoch grundsätzlich verboten. Es gibt dennoch Möglichkeiten in Frankreich in freier Natur zu zelten oder zu biwakieren.
Wildcampen an Stränden und in Touristikzentren
Das Wildcampen-Verbot wird an den Stränden Frankreichs sowie in den touristischen Gebieten und Ortschaften streng kontrolliert. Hier muss man mit teils hohen Geldstrafen rechnen, wenn man trotzdem sein Zelt aufschlägt. Zudem ist auch das Biwakieren verboten und kann bestraft werden.
Viele Gemeinden besitzen Campingplätze, die meistens für eine geringe Gebühr genutzt werden können. Diese Plätz nennen sich „Camping Municipal“.
An manchen Plätzen findet man Schilder mit folgender Aufschrift vor: „Camping reglementé, s’adresser à la mairie“. Camping ist in diesen Gemeinden reglementiert und man soll sich an das Bürgermeisteramt werden. Das Bürgermeisteramt weist einen dann einen Platz zum Übernachten zu. Oftmals befinden sich auf diesen Plätzen sogar sanitäre Anlagen.
Zelten an Flüssen und Kanälen
An den meisten Flüssen und Kanälen gibt es entweder die oftmals günstigen Camping Municipals oder kleine Zeltplätze, die nicht parzelliert sind und häufig auch nur eine geringe Gebühr verlangen.
In Südfrankreich sind viele Gemeinden und Orte touristisch erschlossen. Doch im Norden und in der Mitte Frankreichs gibt es noch genügend Landschaften, die sich zum Wildcampen eignen. Dort sind die Bewohner auch meistens den Campern gegenüber aufgeschlossen. Wenn man freundlich um Erlaubnis bittet findet man immer einen Platz auf einem Privatgrundstück, auf dem man eine Nacht zelten kann.
Biwakieren in Nationalparks
Campen ist in den Nationalparks verboten und wird auch streng kontrolliert. Es wird dort aber geduldet, wenn zwischen neunzehn Uhr und neun Uhr biwakiert wird (übernachten unter freiem Himmel ohne Zelt). An den Eingängen der Parks sind Listen zu erhalten, auf denen die Orte aufgeführt sind, wo auch das Biwakieren verboten ist. Meistens befinden sich diese Orte an den äußeren Grenzen der Nationalparks.
Campen in den Vogesen
In den Vogesen stehen kleine Hütten zur Verfügung, die mit Liegeplätzen versehen sind, auf denen eine Nacht kostenlos übernachtet werden darf. Diese Hütten samt Plätze nennen sich „Abris“. Beim Vogesenclub (Club Vosgien) sind Wanderkarten erhältlich, in denen diese Hütten eingetragen sind.